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Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungen

Bislang haben sich Immobilienmakler nur in Ausnahmefällen aktiv mit der Gewinnung von Kaufinteressenten für Zwangsversteigerungen beschäftigt. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt in der gesetzlichen Regelung, wonach beim unmittelbaren Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung keine Maklerprovision vom Meistbietenden erhoben werden darf. Genau an diesem Punkt setzt unser Konzept an.

Selbstverständlich bleibt diese gesetzliche Vorgabe unverändert bestehen: Beim direkten Erwerb einer Immobilie in der Zwangsversteigerung fällt für den Käufer keine Maklerprovision an. Das wirtschaftliche Potenzial entsteht jedoch im nächsten Schritt. Ziel ist der Aufbau eines langfristigen Netzwerks aus Investoren und Käufern, die Immobilien im Rahmen von Zwangsversteigerungen erwerben, diese anschließend sanieren oder modernisieren und danach über einen regionalen Makler – also über Sie – wieder veräußern. Für genau diese Zielgruppe haben wir unser Konzept entwickelt.

Der systematische Erwerb von Immobilien aus Zwangsversteigerungen, deren gezielte Aufwertung sowie der anschließende Wiederverkauf bieten die Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen. Gleichzeitig eröffnet sich für unsere regionalen Maklerpartner ein nachhaltiges Geschäftsmodell mit wiederkehrenden Verkaufsaufträgen.

Zu Beginn einer Zusammenarbeit stellen wir unseren Interessenten häufig folgende Frage: „Wie hoch ist der Gewinn, wenn eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 300.000 € für 220.000 € ersteigert wird?“ Die spontane Antwort lautet meist: „80.000 €.“ Tatsächlich entsteht jedoch noch kein Gewinn durch den Zuschlag allein. Ein wirtschaftlicher Erfolg wird erst dann realisiert, wenn die Immobilie nach einer gegebenenfalls erforderlichen Sanierung oder Modernisierung erfolgreich weiterverkauft wird. Genau darin liegt die eigentliche Chance dieses Geschäftsmodells – ein Konzept, das sich bundesweit erfolgreich umsetzen lässt.

Selbstverständlich weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass nicht jeder Versteigerungstermin automatisch zum Erwerb einer geeigneten Immobilie führt. Erfahrungsgemäß sind häufig mehrere Versteigerungstermine erforderlich, bis ein Objekt mit attraktivem Entwicklungspotenzial erworben werden kann.

Für Investoren, die aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen nicht persönlich an Versteigerungen teilnehmen können, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, uns eine notarielle Bietungsvollmacht zu erteilen. In diesem Fall vertreten wir den Kunden im Versteigerungstermin und handeln ausschließlich innerhalb der zuvor schriftlich vereinbarten Rahmenbedingungen.

Betrachten wir nun das Potenzial für Sie als Makler: Angenommen, Sie gewinnen in Ihrem Geschäftsgebiet zehn Investoren, die dieses Modell aktiv nutzen. Erwirbt jeder dieser Kunden durchschnittlich drei Immobilien pro Jahr und veräußert diese nach der Aufwertung wieder über Ihr Maklerunternehmen, entstehen jährlich 30 zusätzliche Verkaufsobjekte. Bei einem durchschnittlichen Verkaufspreis von 260.000 € ergibt sich daraus ein erhebliches zusätzliches Provisionspotenzial.

Selbst wenn dieses Beispiel bewusst ambitioniert gewählt ist, verdeutlicht bereits ein wesentlich kleineres Szenario die Attraktivität des Modells: Bereits zwei aktive Investorenkunden können für Sie zusätzliche Provisionserlöse im fünfstelligen Bereich pro Jahr generieren.

Die entscheidende Frage lautet daher: Haben Sie Interesse daran, gemeinsam mit uns dieses Geschäftsmodell in Ihrer Region aufzubauen?

Um unseren Maklerpartnern ein attraktives Marktpotenzial zu sichern, vergeben wir die Zusammenarbeit grundsätzlich nur an einen Makler pro Amtsgerichtsbezirk.

Vielleicht sind genau Sie der richtige Partner für Ihr Geschäftsgebiet?